Steuerklasse 3 und 5 abgeschafft 2026: alle Fragen beantwortet

Ab wann gilt die Reform, was passiert mit deinem Netto, kommst du automatisch ins Faktorverfahren und musst du etwas beantragen. Die wichtigsten Antworten in einem Artikel.

Alexander

Gründer von MyFinance

· 5 min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was wird konkret abgeschafft?

Aktuell können Ehepaare zwischen drei Kombinationen wählen:

KombiWer wählt das?Konsequenz
4/4Wenn beide ähnlich viel verdienenSteuer wird relativ gleich verteilt
3/5Wenn einer deutlich mehr verdientHöherverdiener zahlt monatlich wenig, Geringverdiener viel
4/4 mit FaktorWenn die Verteilung präziser passen sollFaktorverfahren glättet die Lasten genau

Die Reform schafft die Wahl ab: Alle Ehepaare landen im Faktorverfahren. Die Kombination 3/5 entfällt komplett.

Wann tritt das in Kraft?

Der ursprüngliche Plan im Wachstumschancengesetz war ein Start zum 1. Januar 2030. Das Bundesfinanzministerium hat die genaue Umsetzung aber mehrfach verschoben, weil die technische Umstellung umfangreich ist. Mehrere politische Initiativen wollen den Start auf 2027 oder 2028 vorziehen.

Stand 2026: Noch nichts ist endgültig beschlossen. Wer für 2026 plant, kann mit Status quo rechnen: Die Wahlmöglichkeit 3/5 bleibt aktuell bestehen.

Ändert sich mein Jahres-Netto?

Nein. Das ist der wichtigste Punkt. Die Steuerklasse betrifft nur, wie viel Lohnsteuer monatlich einbehalten wird, nicht die gesamte Jahressteuer.

Beispiel: Ein Ehepaar mit 60.000 € + 30.000 € Brutto zahlt am Jahresende exakt die gleiche Einkommensteuer, egal ob 4/4, 3/5 oder Faktorverfahren. Was sich unterscheidet, ist die Verteilung über das Jahr.

  • Bei 3/5: Der Höherverdiener bekommt zu viel Netto ausgezahlt (zu wenig Lohnsteuer einbehalten), der Geringverdiener zu wenig. Am Jahresende muss meistens nachgezahlt werden.
  • Bei 4/4 + Faktor: Die Verteilung passt schon monatlich, am Jahresende fällt keine größere Korrektur an.

Mit dem Brutto-Netto-Rechner kannst du beide Szenarien für dein konkretes Gehalt durchrechnen.

Ändert sich mein Monats-Cashflow?

Ja, und das ist der spürbarste Effekt für viele Paare.

Beispiel: 60.000 € + 30.000 € Brutto

KombiNetto Partner 1Netto Partner 2Gemeinsam
4/4 ohne Faktorca. 3.000 €ca. 1.770 €4.770 €
3/5 (aktueller Standard)ca. 3.450 €ca. 1.320 €4.770 €
4/4 mit Faktorca. 3.180 €ca. 1.590 €4.770 €

Die Summe bleibt gleich, die Verteilung ändert sich. Wer 3/5 nutzt und der Höherverdiener ist, bekommt heute spürbar mehr Netto. Mit dem Faktorverfahren wird das ausgeglichener.

Wichtig für Anträge: Bei Elterngeld, ALG I, Krankengeld und vielen Sozialleistungen zählt das Netto vor dem Antragszeitpunkt. Wer im Jahr vor dem Antrag in Klasse 5 war, bekommt entsprechend weniger Leistung. Das war einer der Hauptgründe für die Reform, weil es Frauen (typische Klasse 5) systematisch benachteiligt hat.

Muss ich etwas beantragen?

Nein, der Wechsel erfolgt automatisch. Das Finanzamt stellt alle Ehepaare zum Stichtag um.

Was du bis dahin tun kannst, wenn du im Faktorverfahren früher landen willst: einen formlosen Antrag auf das Faktorverfahren stellen. Geht beim Finanzamt mit dem Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" oder online über ELSTER.

Verliere ich Geld durch die Reform?

Direkt: Nein. Die Jahressteuer ändert sich nicht.

Indirekt: Ja, wenn du auf den höheren monatlichen Cashflow in Klasse 3 angewiesen warst (Kredit-Tilgung, KITA-Beiträge, festes Budget). Du musst dann den Lebenshaltungs-Plan anpassen, weil die monatlichen Netto-Bezüge gleichmäßiger verteilt sind.

Bei Lohnersatzleistungen: Eindeutig profitieren werden Menschen, die typischerweise in Klasse 5 waren (oft Frauen mit geringerem Einkommen). Sie hatten in der Vergangenheit künstlich niedrige Nettos und entsprechend niedrige Elterngeld-, ALG-I- und Krankengeld-Berechnungen.

Was passiert bei Trennung oder Scheidung?

Wenn ihr euch trennt, gilt: Im Jahr der Trennung bleibt ihr noch verheiratet, könnt also bis Jahresende noch die alte Klassen-Kombination nutzen. Ab dem Folgejahr werden beide automatisch in Klasse 1 (falls keine Kinder) oder 2 (Alleinerziehende) umgestellt. Mehr dazu im Ratgeber Steuerklasse 3 oder 4 für Ehepaare.

Was passiert mit Steuerklasse 1, 2 und 6?

Die Reform betrifft ausschließlich Ehepaare (Klassen 3, 4, 5). Singles bleiben in Klasse 1, Alleinerziehende in Klasse 2, der Nebenjob in Klasse 6. Nichts ändert sich.

Häufige Fragen

Ich habe gehört, dass die Reform schon 2026 kommt. Stimmt das? Aktuell nein. Der gesetzliche Status zum Stand 2026 ist, dass die Klassen 3 und 5 weiterhin existieren. Politische Diskussionen über eine Vorverlegung gibt es, beschlossen ist nichts.

Welche Vorteile hat das Faktorverfahren gegenüber 3/5? Drei Hauptvorteile: erstens gleichmäßigere Verteilung des Nettos zwischen beiden Partnern, zweitens höheres Netto der Klasse-5-Person (was bei Lohnersatzleistungen zählt), drittens keine Steuer-Nachzahlung am Jahresende.

Welche Nachteile hat das Faktorverfahren? Es ist komplizierter zu beantragen und das Finanzamt muss es jährlich neu berechnen. Außerdem zahlt der Höherverdiener monatlich weniger Netto aus, was bei Kreditverpflichtungen (Hausrate berechnet auf altem Netto) Druck machen kann.

Was ist mit der bAV-Förderung, ändert sich da etwas? Nichts. Die Steuerersparnis durch betriebliche Altersvorsorge hängt am Grenzsteuersatz, nicht an der Steuerklasse. Mehr im Ratgeber Betriebliche Altersvorsorge 2026.

Ich bin verheiratet mit Kind in Elternzeit. Sollte ich noch wechseln? Im Jahr vor der nächsten Elternzeit ist Klasse 3 (für den Elterngeld-beziehenden Partner) finanziell vorteilhaft, weil das Bemessungsentgelt höher wird. Wenn die Reform aber noch kommt, kann das nur eine Übergangsstrategie sein. Konkret durchrechnen: Mit dem Brutto-Netto-Rechner beide Klassen vergleichen und mit dem Elterngeld-Rechner den Effekt aufs Bemessungsentgelt simulieren.

Wird das Faktorverfahren genauso gut sein wie 4/4? Die meisten Paare zahlen am Jahresende weniger nach als bei 4/4 ohne Faktor, weil der Faktor die zukünftigen Lasten präziser verteilt. Es ist eine technische Verbesserung gegenüber 4/4, aber kein revolutionärer Eingriff in die Gesamtsteuerlast.

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Über den Autor

Alexander

Gründer von MyFinance

Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.

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