Faktorverfahren beantragen: Schritt für Schritt zu Steuerklasse 4 mit Faktor
Steuerklasse 4 mit Faktor beantragst du in rund 10 Minuten über ELSTER oder per Formular beim Finanzamt. Die komplette Anleitung: nötige Angaben, Fristen und Gültigkeit.
Alexander
Gründer von MyFinance
Inhaltsverzeichnis
Steuerklasse 4 mit Faktor ist für viele Paare die fairste Variante: Beide zahlen monatlich ungefähr den Steueranteil, der ihrem Einkommen entspricht, und am Jahresende droht keine Nachzahlung. Der Haken ist nur: Anders als die Standardkombination 4/4 kommt der Faktor nicht automatisch. Du musst ihn aktiv beantragen. Wie das geht, welche Angaben du brauchst und welche Fristen gelten, zeigt dir diese Anleitung.
Falls du noch unsicher bist, ob der Faktor überhaupt die richtige Wahl für euch ist: Den ausführlichen Vergleich aller drei Kombinationen findest du im Ratgeber Steuerklasse 3 oder 4 bei Ehepaaren.
Was ist das Faktorverfahren? (Kurzfassung)
Beim Faktorverfahren (§ 39f EStG) bleibt ihr beide in Steuerklasse 4, aber das Finanzamt berechnet zusätzlich einen Faktor kleiner als 1 mit drei Nachkommastellen. Dieser Faktor bildet den Splitting-Vorteil der Ehe schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug ab, statt ihn erst mit der Steuererklärung zu verrechnen.
Ein vereinfachtes Rechenbeispiel für die Logik dahinter: Beträgt eure voraussichtliche gemeinsame Jahressteuer nach Splittingtarif 15.000 €, während die Summe eurer Lohnsteuer bei normaler Steuerklasse 4/4 bei 16.000 € läge, ergibt sich der Faktor 15.000 geteilt durch 16.000, also 0,937. Jeder von euch zahlt dann monatlich nur 93,7 % der Lohnsteuer, die in Klasse 4 normalerweise fällig wäre.
Das Ergebnis: mehr Netto im Monat als bei 4/4 ohne Faktor, gerechtere Verteilung als bei 3/5 und keine böse Überraschung im Steuerbescheid. Wie sich das konkret auf euer Netto auswirkt, kannst du im Brutto-Netto-Rechner für beide Gehälter durchspielen.
Für wen lohnt sich Steuerklasse 4 mit Faktor?
Die Faustregel orientiert sich am Gehaltsverhältnis: Der Faktor lohnt sich vor allem, wenn ein Partner etwa 60 bis 80 % des gemeinsamen Bruttos verdient. Bei nahezu gleichen Gehältern reicht 4/4 ohne Faktor, bei extrem ungleichen Gehältern (ab etwa 80:20) wählen viele Paare 3/5 und nehmen die Nachzahlung in Kauf.
Zur Einordnung ein Beispiel aus unserem Steuerklassen-Vergleich (70.000 € plus 30.000 € Brutto, gesetzlich versichert, keine Kirchensteuer, Bayern):
| Konstellation | Netto Partner A/Monat | Netto Partner B/Monat | Nachzahlung am Jahresende |
|---|---|---|---|
| 4/4 | ca. 3.660 € | ca. 1.860 € | keine, eher Erstattung |
| 3/5 | ca. 4.450 € | ca. 1.430 € | ca. 3.500 bis 4.000 € |
| 4/4 mit Faktor | ca. 3.760 € | ca. 1.880 € | praktisch keine |
In Summe bleiben mit Faktor rund 120 € mehr Haushalts-Netto pro Monat als bei 4/4 (5.640 € statt 5.520 €), ohne das Nachzahlungsrisiko von 3/5. Beide Partner liegen dabei über ihrem 4/4-Netto, weil der Faktor die Lohnsteuer beider Seiten senkt.
Faktorverfahren beantragen über ELSTER: Schritt für Schritt
Der schnellste Weg ist der Online-Antrag über Mein ELSTER. Plane etwa 10 Minuten ein, wenn dein Benutzerkonto schon existiert.
- Bei Mein ELSTER anmelden. Du brauchst ein Benutzerkonto mit Zertifikatsdatei. Falls du noch keins hast: Die Registrierung dauert ein paar Tage, weil der Aktivierungscode per Post kommt. Also rechtzeitig starten.
- Formular öffnen. Unter „Formulare & Leistungen" → „Alle Formulare" → „Lohnsteuer Arbeitnehmer" findest du den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen. Den früheren eigenständigen Antrag auf Steuerklassenwechsel gibt es nicht mehr, der Wechsel läuft jetzt über die Anlage Steuerklassenwechsel dieses Antrags.
- Persönliche Daten eintragen. Im Hauptvordruck: Steuer-Identifikationsnummern und Grunddaten von euch beiden, dazu euer zuständiges Finanzamt.
- Anlage Steuerklassenwechsel ausfüllen. Wähle als gewünschte Steuerklassenkombination „IV/IV mit Faktor". Wichtig: Das Faktorverfahren müsst ihr gemeinsam beantragen, der Antrag gilt für beide Partner.
- Angaben zum Faktorverfahren machen. Trage die voraussichtlichen Jahresbruttolöhne beider Partner ein und beantworte die Fragen zur Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung (gesetzlich oder privat, Zusatzbeitrag). Aus diesen Daten berechnet das Finanzamt den Faktor, du musst selbst nichts rechnen.
- Prüfen und absenden. Der Antrag geht elektronisch ans Finanzamt, eine Unterschrift auf Papier ist nicht nötig.
Alternative: Antrag auf Papier beim Finanzamt
Ohne ELSTER-Konto geht es klassisch: Lade den Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen samt Anlage Steuerklassenwechsel vom Formular-Management-System der Finanzverwaltung herunter oder hole die Vordrucke beim Finanzamt. Für das Faktorverfahren füllst du zusätzlich den Abschnitt mit den voraussichtlichen Arbeitslöhnen aus. Beide Partner unterschreiben, dann per Post ans Wohnsitz-Finanzamt oder direkt abgeben. Inhaltlich ist der Antrag identisch mit der ELSTER-Variante, nur der Postweg macht ihn langsamer.
Wie lange gilt der Faktor?
Der Faktor gilt für bis zu zwei Kalenderjahre: das Kalenderjahr, in dem er erstmals angewendet wird, plus das Folgejahr (§ 39f Abs. 1 EStG). Danach läuft er automatisch aus: Ohne neuen Antrag rechnet dein Arbeitgeber wieder mit Steuerklasse 4 ohne Faktor. Trag dir dafür am besten eine Erinnerung ein, sonst rutscht ihr faktisch zurück in die normale 4/4-Besteuerung.
Ein neuer Antrag lohnt sich auch vorzeitig, wenn sich eure Gehälter spürbar verändert haben (Jobwechsel, Gehaltssprung, Teilzeit): Der alte Faktor passt dann nicht mehr, und der monatliche Abzug weicht wieder stärker von der tatsächlichen Jahressteuer ab.
Welche Fristen gelten beim Steuerklassenwechsel?
- Stichtag 30. November: Damit der Wechsel noch im laufenden Jahr wirkt, muss der Antrag spätestens am 30. November beim Finanzamt eingehen.
- Wirksam ab Folgemonat: Der neue Faktor gilt ab dem 1. des Monats, der auf die Antragstellung folgt. Ein Antrag im Juli 2026 wirkt also ab August 2026.
- Mehrfacher Wechsel möglich: Seit 2020 darfst du die Steuerklasse mehrmals pro Jahr ohne Begründung wechseln. Wenn der Faktor sich als unpassend herausstellt, bist du nicht bis Jahresende gebunden.
Was passiert nach dem Antrag?
Das Finanzamt speichert Steuerklasse 4 und den Faktor als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal (ELStAM). Dein Arbeitgeber ruft die Daten automatisch ab und wendet den Faktor ab dem Wirksamkeitsmonat auf deine Lohnsteuer an. Du erkennst ihn auf der Gehaltsabrechnung und später auf der Lohnsteuerbescheinigung, zum Beispiel als „IV/0,937".
Übrigens: Das Faktorverfahren ist genau das Modell, in das laut den Reformplänen einmal alle Ehepaare überführt werden sollen. Beschlossen ist das nicht (der für 2030 geplante Umstieg wurde im Dezember 2024 aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz gestrichen), aber wer heute schon den Faktor wählt, wäre auf eine künftige Umstellung vorbereitet. Den aktuellen Stand liest du in der Analyse zur Steuerklassen-Reform, die häufigsten Einzelfragen beantwortet das FAQ zur möglichen Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5.
Häufige Fragen
Kann ich das Faktorverfahren auch mitten im Jahr beantragen?
Ja. Der Antrag ist jederzeit möglich und wirkt ab dem 1. des Folgemonats. Nur für das laufende Kalenderjahr gilt der 30. November als spätester Termin. Und seit 2020 darfst du sogar mehrmals pro Jahr wechseln, falls der Faktor doch nicht passt.
Müssen beide Partner dem Antrag zustimmen?
Ja. Das Faktorverfahren gibt es nur auf gemeinsamen Antrag beider Ehegatten oder Lebenspartner. Auf dem Papierformular unterschreiben beide, im ELSTER-Formular gibst du die Daten beider Partner an.
Was kostet der Antrag auf das Faktorverfahren?
Nichts. Sowohl der ELSTER-Antrag als auch das Papierformular sind kostenlos. Die einzige Folgepflicht ist die jährliche Steuererklärung, die sich mit Faktor aber selten in einer Nachzahlung niederschlägt.
Muss ich den Faktor selbst berechnen?
Nein. Du gibst nur die voraussichtlichen Jahresbruttolöhne beider Partner und eure Versicherungssituation an. Das Finanzamt berechnet daraus den Faktor mit drei Nachkommastellen und trägt ihn in eure ELStAM ein.
Was passiert, wenn sich unsere Gehälter nach dem Antrag ändern?
Kleine Abweichungen gleicht die Steuererklärung aus. Bei größeren Änderungen (Jobwechsel, Teilzeit, hohe Gehaltserhöhung) solltest du den Faktor neu beantragen, damit der monatliche Abzug wieder zur tatsächlichen Jahressteuer passt. Rechne den Effekt vorher im Brutto-Netto-Rechner durch.
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Über den Autor
AlexanderGründer von MyFinance
Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.
Alle Artikel von Alexander →Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Alle Berechnungen nutzen die offiziellen Werte für das jeweilige Steuerjahr. Mehr dazu in unseren redaktionellen Standards.