Steuerklassen-Reform: was sich für Ehepaare bald ändert

Die Steuerklassen III und V sollen abgeschafft werden. Alle Verheirateten kommen dann ins Faktorverfahren der Steuerklasse IV. Was das bedeutet und was du jetzt wissen solltest.

Alexander

Gründer von MyFinance

· 4 min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Die Steuerklassen III und V sind ein Dauerthema: Sie führen oft dazu, dass ein Ehepartner unerwartet wenig Netto bekommt und dass das Ehepaar am Jahresende eine Steuernachzahlung hat. Genau das soll eine geplante Reform beheben. Hier der Stand der Dinge und was du jetzt wissen solltest.

Was heute gilt: 3/5 und 4/4

Verheiratete können heute zwischen drei Modellen wählen:

  • III/V: Der Hauptverdiener nimmt Klasse III (niedriger Abzug), der Partner Klasse V (hoher Abzug). Im Haushalt bleibt monatlich mehr, dafür folgt aber oft eine Nachzahlung.
  • IV/IV: Beide werden wie Singles besteuert. Passt, wenn beide ähnlich verdienen.
  • IV/IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen Faktor, der die Splitting-Vorteile schon monatlich möglichst genau abbildet.

Welches Modell sich heute lohnt, erklären wir ausführlich unter Steuerklasse 3 oder 4.

Was die Reform vorsieht

Der Kern der geplanten Reform: III und V verschwinden. Alle Verheirateten landen automatisch in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren.

Das Faktorverfahren verteilt den Lohnsteuerabzug so auf beide Partner, dass jeder ungefähr den Anteil zahlt, der seinem Beitrag zum gemeinsamen Einkommen entspricht. Der Splitting-Vorteil der Ehe bleibt erhalten, er wird nur anders auf die Monate verteilt.

Was sich am Netto ändert

Das hängt davon ab, wie ihr heute aufgestellt seid:

Heutige KonstellationEffekt der Reform
III/V, ein HauptverdienerHauptverdiener: weniger Netto/Monat. Partner: mehr Netto/Monat. In Summe gleich.
IV/IV ohne FaktorKaum Änderung, der Faktor sorgt nur für genaueren Abzug.
IV/IV mit FaktorPraktisch keine Änderung, ihr seid quasi schon im Zielmodell.

Für klassische Alleinverdiener-Haushalte fühlt sich die Umstellung zunächst wie ein Verlust an: Das Monats-Netto des Hauptverdieners sinkt. Aber der Partner bekommt entsprechend mehr, und die typische Steuernachzahlung am Jahresende entfällt weitgehend.

Rechne deine Situation jetzt durch

Bis die Reform kommt, kannst du deine Steuerklassen-Kombination frei wählen. Probier im Rechner aus, wie sich euer gemeinsames Netto je nach Klasse verändert:

Spiel die Brutto-Werte beider Partner durch und vergleiche die Steuerklassen. So siehst du, ob ihr heute mit III/V oder IV/IV-Faktor besser fahrt.

Was du jetzt tun solltest

  1. Prüfe eure aktuelle Kombination. Wenn ihr III/V habt und regelmäßig nachzahlen müsst, kann ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor schon heute sinnvoll sein.
  2. Plane keine Nachzahlung als Sparbuch ein. Wer mit III/V monatlich mehr hat, sollte die spätere Nachzahlung zurücklegen.
  3. Behalte die Gesetzgebung im Blick. Sobald ein verbindliches Startdatum feststeht, informieren wir hier.

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Häufige Fragen

Werden die Steuerklassen 3 und 5 wirklich abgeschafft?

Die Abschaffung ist politisch angekündigt und Teil der Reformpläne. Ein verbindliches Inkrafttreten mit festem Datum stand zum Zeitpunkt dieses Artikels noch aus. Bis dahin gelten die Steuerklassen III und V unverändert weiter.

Zahle ich nach der Reform mehr Steuern?

Nein. Die Jahressteuer eines Ehepaares ändert sich durch die Reform nicht, das Ehegattensplitting bleibt bestehen. Es ändert sich nur, wie der Lohnsteuerabzug über das Jahr verteilt wird.

Was ist das Faktorverfahren?

Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt einen Faktor (kleiner als 1), der den Splitting-Vorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Jeder Partner zahlt so ungefähr den Steueranteil, der seinem Einkommen entspricht.

Sollte ich jetzt schon die Steuerklasse wechseln?

Wenn ihr heute III/V habt und regelmäßig eine Steuernachzahlung leistet, kann ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor schon jetzt für ein realistischeres Monats-Netto sorgen. Rechne beide Varianten im Brutto-Netto-Rechner durch.

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Über den Autor

Alexander

Gründer von MyFinance

Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.

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Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Alle Berechnungen nutzen die offiziellen Werte für das jeweilige Steuerjahr. Mehr dazu in unseren redaktionellen Standards.