Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft? Der Stand im Juli 2026
Die Abschaffung der Steuerklassen 3 und 5 war geplant, ist aber nicht beschlossen: der Stand im Juli 2026, was die Reform ändern würde und ob sich ein Wechsel zu 4/4 mit Faktor jetzt lohnt.
Alexander
Gründer von MyFinance
Inhaltsverzeichnis
Die Steuerklassen III und V sind ein Dauerthema: Sie führen oft dazu, dass ein Ehepartner unerwartet wenig Netto bekommt und dass das Ehepaar am Jahresende eine Steuernachzahlung hat. Genau das soll eine geplante Reform beheben. Hier der Stand der Dinge und was du jetzt wissen solltest.
Konkrete Einzelfragen zu Netto, Antrag, Elterngeld und Trennung beantworten wir kompakt im FAQ zur Abschaffung von Steuerklasse 3 und 5.
Sind die Steuerklassen 3 und 5 abgeschafft? (Stand Juli 2026)
Nein, beide Steuerklassen gelten unverändert und sind weiterhin wählbar. Die Abschaffung stand mit Start zum 1. Januar 2030 im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes, wurde aber im Dezember 2024 aus der beschlossenen Endfassung gestrichen. Die aktuelle Bundesregierung hat keinen neuen Gesetzentwurf vorgelegt, ein Datum für die Abschaffung gibt es nicht.
Was heute gilt: 3/5 und 4/4
Verheiratete können heute zwischen drei Modellen wählen:
- III/V: Der Hauptverdiener nimmt Klasse III (niedriger Abzug), der Partner Klasse V (hoher Abzug). Im Haushalt bleibt monatlich mehr, dafür folgt aber oft eine Nachzahlung.
- IV/IV: Beide werden wie Singles besteuert. Passt, wenn beide ähnlich verdienen.
- IV/IV mit Faktor: Das Finanzamt berechnet einen Faktor, der die Splitting-Vorteile schon monatlich möglichst genau abbildet.
Welches Modell sich heute lohnt, erklären wir ausführlich unter Steuerklasse 3 oder 4.
Was die Reform vorsieht
Der Kern der geplanten Reform: III und V verschwinden. Alle Verheirateten landen automatisch in Steuerklasse IV mit Faktorverfahren.
Das Faktorverfahren verteilt den Lohnsteuerabzug so auf beide Partner, dass jeder ungefähr den Anteil zahlt, der seinem Beitrag zum gemeinsamen Einkommen entspricht. Der Splitting-Vorteil der Ehe bleibt erhalten, er wird nur anders auf die Monate verteilt.
Was sich am Netto ändert
Das hängt davon ab, wie ihr heute aufgestellt seid:
| Heutige Konstellation | Effekt der Reform |
|---|---|
| III/V, ein Hauptverdiener | Hauptverdiener: weniger Netto/Monat. Partner: mehr Netto/Monat. In Summe gleich. |
| IV/IV ohne Faktor | Kaum Änderung, der Faktor sorgt nur für genaueren Abzug. |
| IV/IV mit Faktor | Praktisch keine Änderung, ihr seid quasi schon im Zielmodell. |
Für klassische Alleinverdiener-Haushalte fühlt sich die Umstellung zunächst wie ein Verlust an: Das Monats-Netto des Hauptverdieners sinkt. Aber der Partner bekommt entsprechend mehr, und die typische Steuernachzahlung am Jahresende entfällt weitgehend.
Rechne deine Situation jetzt durch
Bis die Reform kommt, kannst du deine Steuerklassen-Kombination frei wählen. Probier im Rechner aus, wie sich euer gemeinsames Netto je nach Klasse verändert:
Spiel die Brutto-Werte beider Partner durch und vergleiche die Steuerklassen. So siehst du, ob ihr heute mit III/V oder IV/IV-Faktor besser fahrt.
Was du jetzt tun solltest
- Prüfe eure aktuelle Kombination. Wenn ihr III/V habt und regelmäßig nachzahlen müsst, kann ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor schon heute sinnvoll sein. Wie der Antrag über ELSTER genau abläuft, zeigt dir die Anleitung Faktorverfahren beantragen.
- Plane keine Nachzahlung als Sparbuch ein. Wer mit III/V monatlich mehr hat, sollte die spätere Nachzahlung zurücklegen.
- Behalte die Gesetzgebung im Blick. Sobald ein verbindliches Startdatum feststeht, informieren wir hier.
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Häufige Fragen
Werden die Steuerklassen 3 und 5 wirklich abgeschafft?
Nein, Stand Juli 2026 nicht: Der für den 1. Januar 2030 geplante Umstieg stand im Entwurf des Steuerfortentwicklungsgesetzes, wurde aber im Dezember 2024 aus der beschlossenen Endfassung gestrichen. Ein neues Gesetz und ein Datum gibt es nicht, die Steuerklassen III und V gelten unverändert weiter.
Zahle ich nach der Reform mehr Steuern?
Nein. Die Jahressteuer eines Ehepaares ändert sich durch die Reform nicht, das Ehegattensplitting bleibt bestehen. Es ändert sich nur, wie der Lohnsteuerabzug über das Jahr verteilt wird.
Was ist das Faktorverfahren?
Beim Faktorverfahren berechnet das Finanzamt einen Faktor (kleiner als 1), der den Splitting-Vorteil schon beim monatlichen Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Jeder Partner zahlt so ungefähr den Steueranteil, der seinem Einkommen entspricht.
Sollte ich jetzt schon die Steuerklasse wechseln?
Wenn ihr heute III/V habt und regelmäßig eine Steuernachzahlung leistet, kann ein Wechsel zu IV/IV mit Faktor schon jetzt für ein realistischeres Monats-Netto sorgen. Rechne beide Varianten im Brutto-Netto-Rechner durch.
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Über den Autor
AlexanderGründer von MyFinance
Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.
Alle Artikel von Alexander →Dieser Artikel dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer- oder Anlageberatung. Alle Berechnungen nutzen die offiziellen Werte für das jeweilige Steuerjahr. Mehr dazu in unseren redaktionellen Standards.