Elterngeld-Rechner 2026

Schätze, wie viel Basiselterngeld und ElterngeldPlus dir zustehen. Gib dein durchschnittliches Monats-Netto vor der Geburt ein.

Deine Angaben

0 lassen, wenn du während des Elterngeld-Bezugs nicht arbeitest.

Dein Elterngeld

Basiselterngeld pro Monat

1.430 €

ElterngeldPlus pro Monat

715 €

Ersatzrate
65,0 %
Wegfallendes Netto
2.200 €

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Basiselterngeld, typisch 12 Monate1.430 € / Monat
ElterngeldPlus, bis 24 Monate715 € / Monat

ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag, verdoppelt aber die Bezugsdauer. Über die volle Laufzeit kommt rund derselbe Gesamtbetrag heraus (17.160 € gegenüber 17.160 €). ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn du parallel in Teilzeit arbeitest.

Hinweis: Diese Berechnung ist eine Schätzung. Das amtliche Elterngeld wird aus dem Brutto über pauschalierte Abzüge ermittelt und kann abweichen. Du kennst nur dein Brutto? Ermittle dein Netto zuerst im Brutto-Netto-Rechner. Den verbindlichen Bescheid stellt die Elterngeldstelle aus.

Elterngeld ersetzt einen Teil des Einkommens, das nach der Geburt eines Kindes wegfällt. Wie hoch es ausfällt, hängt vor allem vom Netto-Einkommen vor der Geburt ab. Mit dem Elterngeld-Rechner schätzt du in wenigen Sekunden dein Basiselterngeld und dein ElterngeldPlus, inklusive Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag. So weißt du früh, womit du in der Elternzeit planen kannst.

Was ist Elterngeld?

Das Elterngeld ist eine staatliche Leistung, die den Einkommensverlust nach der Geburt abfedert. Es richtet sich an Mütter und Väter, die ihr Kind in den ersten Lebensmonaten selbst betreuen und deshalb nicht oder nur in Teilzeit arbeiten.

Elterngeld wird in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes gezahlt. Wichtig: Liegt das zu versteuernde Jahreseinkommen oberhalb einer gesetzlich festgelegten Grenze, entfällt der Anspruch. Diese Grenze wird politisch immer wieder angepasst, prüfe den aktuellen Stand bei deiner Elterngeldstelle.

Wie wird das Elterngeld berechnet?

Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des Netto-Einkommens, das nach der Geburt wegfällt. Je niedriger das Einkommen vor der Geburt war, desto höher die Ersatzrate: Bei einem Netto unter 1.000 Euro steigt sie über 67 Prozent hinaus, bei höheren Einkommen sinkt sie auf bis zu 65 Prozent.

Unabhängig vom Einkommen gilt ein Mindestbetrag von 300 Euro und ein Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Auch wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält das Mindestelterngeld von 300 Euro. Maßgeblich ist das durchschnittliche Netto der zwölf Monate vor der Geburt. Amtlich wird dafür ein eigenes Elterngeld-Netto aus dem Brutto über pauschalierte Abzüge berechnet, das nah am gewohnten Netto liegt.

Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?

Beim Basiselterngeld bekommst du den vollen Monatsbetrag. Es wird für bis zu 12 Monate gezahlt, mit zwei Partnermonaten für bis zu 14 Monate, wenn sich beide Elternteile die Betreuung teilen. Alleinerziehende können die 14 Monate allein ausschöpfen.

ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt im Gegenzug die Bezugsdauer: Aus einem Basismonat werden zwei Plusmonate. Das lohnt sich vor allem, wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, denn dann fließt das Elterngeld länger und ergänzt das Teilzeit-Gehalt. Zusätzlich gibt es den Partnerschaftsbonus: weitere Monate ElterngeldPlus, wenn beide Eltern gleichzeitig in Teilzeit arbeiten.

Geschwisterbonus und Mehrlingszuschlag

Der Geschwisterbonus erhöht das Elterngeld um 10 Prozent, mindestens um 75 Euro pro Monat beim Basiselterngeld. Voraussetzung ist ein älteres Geschwisterkind unter 3 Jahren im Haushalt, zwei ältere Kinder unter 6 Jahren oder ein älteres Kind mit Behinderung unter 14 Jahren.

Bei einer Mehrlingsgeburt kommt der Mehrlingszuschlag dazu: 300 Euro pro weiterem Kind beim Basiselterngeld. Für Zwillinge gibt es also 300 Euro extra, für Drillinge 600 Euro. Beide Erhöhungen rechnet der Rechner automatisch mit ein.

Elterngeld beantragen: Frist und Stelle

Elterngeld wird nicht automatisch gezahlt, du musst es schriftlich bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen. Den Antrag kannst du erst nach der Geburt stellen, viele Bundesländer bieten dafür ein Online-Verfahren an.

Wichtig ist die Frist: Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer zu spät beantragt, verschenkt Geld. Stelle den Antrag deshalb möglichst früh nach der Geburt. Beachte außerdem: Elterngeld selbst ist steuerfrei, erhöht aber über den Progressionsvorbehalt den Steuersatz auf dein übriges Einkommen im selben Jahr.

Häufige Fragen

Wie viel Elterngeld bekomme ich?

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Das Basiselterngeld ersetzt 65 bis 67 Prozent des wegfallenden Netto-Einkommens, mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro pro Monat. Bei niedrigem Einkommen steigt die Ersatzrate über 67 Prozent. Der Rechner schätzt deinen Betrag aus dem durchschnittlichen Monats-Netto vor der Geburt.

Was ist der Unterschied zwischen Basiselterngeld und ElterngeldPlus?

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Basiselterngeld wird mit dem vollen Monatsbetrag für bis zu 12 Monate gezahlt, mit Partnermonaten bis zu 14 Monate. ElterngeldPlus halbiert den Monatsbetrag und verdoppelt die Bezugsdauer. ElterngeldPlus lohnt sich vor allem, wenn du parallel in Teilzeit arbeitest.

Wie lange wird Elterngeld gezahlt?

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Basiselterngeld gibt es für bis zu 12 Monate, mit zwei Partnermonaten für bis zu 14 Monate. Mit ElterngeldPlus verdoppelt sich die Dauer bei halbem Monatsbetrag. Gezahlt wird innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes.

Ist Elterngeld steuerfrei?

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Elterngeld selbst ist steuerfrei. Es unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz, der auf dein übriges zu versteuerndes Einkommen im selben Jahr angewendet wird. Das kann zu einer Steuernachzahlung führen.

Wann muss ich Elterngeld beantragen?

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So früh wie möglich nach der Geburt. Elterngeld wird rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Antragsmonat gezahlt. Wer später beantragt, verliert die früheren Monate.

Bekomme ich Elterngeld auch ohne Job vor der Geburt?

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Ja. Auch wer vor der Geburt nicht erwerbstätig war, erhält das Mindestelterngeld von 300 Euro pro Monat beim Basiselterngeld. Studierende und Auszubildende haben ebenfalls Anspruch.