Vorabpauschale 2026: was ETF-Sparer jetzt ans Finanzamt zahlen

Anfang 2026 wird für viele ETF-Sparer wieder die Vorabpauschale fällig. Was sie ist, wie sie berechnet wird und warum sie deine Rendite langfristig kaum schmälert.

Alexander

Gründer von MyFinance

· 4 min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Wer einen thesaurierenden ETF bespart, bekommt Anfang des Jahres eine kleine Überraschung vom Broker: Die Vorabpauschale wird abgebucht. Das verunsichert viele Sparer, dabei ist die Mechanik harmlos, wenn man sie einmal verstanden hat. Hier die Erklärung.

Warum es die Vorabpauschale überhaupt gibt

Bei einem ausschüttenden ETF bekommst du regelmäßig Dividenden aufs Konto, die werden sofort versteuert. Ein thesaurierender ETF dagegen legt die Erträge automatisch wieder an. Ohne Vorabpauschale könntest du die Steuer also jahrzehntelang aufschieben, bis du verkaufst.

Damit thesaurierende und ausschüttende Fonds steuerlich ähnlich behandelt werden, hat der Gesetzgeber 2018 die Vorabpauschale eingeführt: eine Mindestbesteuerung des Wertzuwachses, Jahr für Jahr, auch ohne Verkauf.

Den Unterschied der beiden Fondstypen erklären wir ausführlich unter Thesaurierend oder ausschüttend.

Wie die Vorabpauschale berechnet wird

Die Berechnung läuft in drei Schritten.

Schritt 1: Basisertrag

Basisertrag = Fondswert am Jahresanfang × Basiszins × 70 %

Der Basiszins wird jährlich vom Bundesfinanzministerium auf Basis der Bundesbank-Daten festgelegt. In den vergangenen Jahren lag er bei rund 2,5 %. Die Multiplikation mit 70 % ist gesetzlich festgelegt.

Schritt 2: Begrenzung auf den tatsächlichen Wertzuwachs

Die Vorabpauschale kann nie höher sein als die tatsächliche Wertsteigerung deines ETFs im Jahr. Hatte dein ETF ein schlechtes Jahr mit Minus, ist die Vorabpauschale null.

Vorabpauschale = der kleinere Wert aus Basisertrag und tatsächlichem Wertzuwachs

Schritt 3: Teilfreistellung und Steuer

Bei Aktien-ETFs sind dank Teilfreistellung nur 70 % der Vorabpauschale steuerpflichtig. Darauf fallen dann 25 % Abgeltungsteuer plus Soli (und ggf. Kirchensteuer) an.

Ein Rechenbeispiel

Angenommen, du hattest am Jahresanfang 20.000 € in einem thesaurierenden Aktien-ETF, und der ETF ist im Jahr gut gelaufen (deutlich mehr als der Basisertrag):

SchrittRechnungErgebnis
Basisertrag20.000 € × 2,5 % × 70 %350 €
Steuerpflichtig nach Teilfreistellung350 € × 70 %245 €
Verrechnung Sparerpauschbetrag245 € − 1.000 €0 €
Fällige Steuer0 €

Solange dein Sparerpauschbetrag von 1.000 € (Single) bzw. 2.000 € (Verheiratete) nicht ausgeschöpft ist, zahlst du auf die Vorabpauschale keine Steuer. Erst bei größeren Depots oder zusätzlichen Dividenden wird sie real.

Was die Vorabpauschale für deine Rendite bedeutet

Die gute Nachricht: Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer. Was du jetzt zahlst, wird beim späteren Verkauf wieder angerechnet, du zahlst also nicht doppelt. Sie zieht die Steuer nur zeitlich vor.

Der Effekt auf die langfristige Rendite ist gering, aber vorhanden: Geld, das früher ans Finanzamt geht, kann nicht weiter für dich arbeiten. Wie stark der Zinseszins über Jahrzehnte wirkt, siehst du im Sparplanrechner:

Was du tun solltest

  1. Freistellungsauftrag prüfen. Den vollen Sparerpauschbetrag bei deinem Broker hinterlegen.
  2. Liquidität im Verrechnungskonto. Der Broker bucht die Steuer Anfang Januar automatisch ab, sorg dafür, dass dort Geld liegt.
  3. Nicht verunsichern lassen. Die Vorabpauschale ist kein Renditekiller, sondern nur ein zeitlicher Vorzug der Steuer.

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Häufige Fragen

Wann wird die Vorabpauschale abgebucht?

Sie wird jeweils Anfang Januar für das abgelaufene Kalenderjahr fällig. Anfang 2026 wird also die Vorabpauschale für das Jahr 2025 abgerechnet, automatisch durch deinen depotführenden Broker.

Muss ich auch zahlen, wenn mein ETF im Minus war?

Nein. Die Vorabpauschale ist auf den tatsächlichen Wertzuwachs des Jahres begrenzt. Hatte dein ETF keine Wertsteigerung oder ein Minus, beträgt die Vorabpauschale null.

Zahle ich die Vorabpauschale beim Verkauf nochmal?

Nein. Bereits versteuerte Vorabpauschalen werden beim späteren Verkauf vom Veräußerungsgewinn abgezogen. Du zahlst nicht doppelt, die Steuer wird nur zeitlich vorgezogen.

Betrifft die Vorabpauschale auch ausschüttende ETFs?

Sie kann auch ausschüttende ETFs treffen, fällt dort aber meist gering aus oder entfällt, weil die Ausschüttungen schon laufend versteuert werden und auf den Basisertrag angerechnet werden.

Wie umgehe ich die Vorabpauschale legal?

Gar nicht umgehen, aber neutralisieren: Mit einem Freistellungsauftrag über deinen Sparerpauschbetrag (1.000 € / 2.000 €) bleibt die Vorabpauschale bei kleineren und mittleren Depots oft komplett steuerfrei.

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Über den Autor

Alexander

Gründer von MyFinance

Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.

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