Werbungskosten 2026: was du absetzen kannst (und was nicht)

Welche Werbungskosten 2026 absetzbar sind, ab wann sich der Aufwand lohnt und wie du Arbeitsweg, Doppelhaushalt und Fortbildungen richtig angibst. Mit Pauschalen-Übersicht.

Alexander

Gründer von MyFinance

· 5 min Lesezeit
Inhaltsverzeichnis

Was Werbungskosten sind

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die dir entstehen, weil du arbeitest. Sie reduzieren dein steuerpflichtiges Einkommen und damit deine Steuerlast.

Steuerlich gilt: Wer ohne Werbungskosten-Angaben in die Steuererklärung geht, bekommt automatisch den Werbungskostenpauschbetrag von 1.230 € angerechnet. Erst wer mit den echten Kosten darüber kommt, profitiert vom Auflisten.

Die wichtigsten Posten 2026

1. Fahrtkosten zur Arbeit (Pendlerpauschale)

Der mit Abstand häufigste Werbungskostenposten. Die Pauschale beträgt:

  • 0,30 € pro Entfernungs-Kilometer für die ersten 20 km einfach
  • 0,38 € pro Entfernungs-Kilometer ab dem 21. km einfach

Beispiele:

Entfernung einfachPauschale/Tag220 Arbeitstage
10 km3,00 €660 €
20 km6,00 €1.320 €
30 km9,80 € (20×0,30 + 10×0,38)2.156 €
50 km17,40 €3.828 €
100 km36,40 €8.008 €

Wer mehr als 4.100 km pendelt mit dem Auto, übersteigt die 1.230-€-Pauschale schon allein mit dem Arbeitsweg. Mehr im Ratgeber Pendlerpauschale 2026.

Wichtig: Die Pauschale gilt unabhängig vom Verkehrsmittel (Auto, ÖPNV, Fahrrad, zu Fuß). Bei ÖPNV-Nutzern ist die Pauschale meist günstiger als die echten Ticket-Kosten.

2. Homeoffice-Pauschale

Seit 2023 dauerhaft:

  • 6 € pro Homeoffice-Tag
  • Maximal 210 Tage pro Jahr (= max. 1.260 €)

Voraussetzung: Du arbeitest an dem Tag überwiegend von zu Hause. Du musst die Tage nicht einzeln nachweisen, aber plausibel begründen können.

Achtung: An Tagen mit Pendelfahrt plus Homeoffice kannst du nur eines absetzen, nicht beides. Wer einen kurzen Pendelweg hat, fährt mit der Pendlerpauschale meist besser.

3. Arbeitsmittel

Was du beruflich brauchst, ist absetzbar:

  • Laptop, Tablet, Smartphone (wenn überwiegend beruflich genutzt)
  • Bürostuhl, Schreibtisch, Monitor im Homeoffice
  • Fachliteratur und Abos für berufliche Zwecke
  • Software-Lizenzen und Cloud-Abos
  • Arbeitskleidung (nur wenn typisch berufsbezogen, z. B. Schutzkleidung, Uniform, klassisches Anwaltsrobe-Setup, nicht normaler Anzug)

Wichtig: bei einer Anschaffung über 800 € netto (= 952 € brutto) musst du sie über mehrere Jahre abschreiben.

4. Fortbildungen und Kurse

Was deine berufliche Qualifikation erhält oder erweitert, ist absetzbar:

  • Kurse, Seminare, Workshops
  • Online-Kurse mit beruflichem Bezug
  • Konferenzen und Fachveranstaltungen inkl. Anfahrt, Übernachtung
  • Sprachkurse, wenn beruflich relevant

Was nicht absetzbar ist:

  • Erststudium (außer als duales Studium mit Arbeitsvertrag)
  • Hobbys mit fachlichem Anstrich

5. Doppelte Haushaltsführung

Wenn du beruflich an einem zweiten Wohnort lebst und gleichzeitig deinen Lebensmittelpunkt woanders hast (z. B. Familie):

  • Mietkosten des Zweitwohnsitzes (max. 1.000 €/Monat)
  • Heimfahrten (eine pro Woche, 0,30 € bzw. 0,38 €/km)
  • Verpflegungsmehraufwand in den ersten 3 Monaten
  • Einrichtungskosten des Zweitwohnsitzes

Das kann schnell 8.000 bis 15.000 €/Jahr ergeben. Voraussetzung: berufliche Veranlassung und tatsächlicher Hauptwohnsitz an einem anderen Ort mit eigenem Haushalt (also nicht nur Briefkasten bei Eltern).

6. Kontoführungsgebühren

Für ein klassisches Gehaltskonto kannst du pauschal 16 € pro Jahr ohne Nachweis ansetzen. Wer nachweislich höhere Gebühren zahlt (z. B. kostenpflichtiges Geschäftskonto), gibt die echten Werte an.

7. Bewerbungskosten

Wer einen Job sucht, kann absetzen:

  • Bewerbungsmappen, Foto, Porto (oder Online-Bewerbungs-Kosten)
  • Anfahrt zu Vorstellungsgesprächen (0,30 € bzw. 0,38 €/km, ÖPNV nach Beleg)
  • Auswärts-Übernachtung für Bewerbung

Pauschale ohne Beleg: ca. 2,50 € pro Online-Bewerbung, 8,50 € pro Print-Bewerbung.

Wann lohnt sich das Auflisten?

Faustregel: Wenn deine Werbungskosten zusammen über 1.230 € liegen, lohnt das einzelne Auflisten. Sonst nicht.

Ein einfacher Test: Wenn dein Arbeitsweg über 18 km einfach ist und du 220 Tage arbeitest, hast du allein mit der Pendlerpauschale schon 1.188 € und damit fast den Pauschbetrag erreicht. Mit Homeoffice-Tagen, Fortbildung oder Arbeitsmitteln kommst du sicher drüber.

Beispielrechnung: Maria, 38, Pendlerin

Maria pendelt 35 km einfach in die Stadt. Arbeitet 200 Tage pro Jahr im Büro, 20 Tage Homeoffice.

PostenBerechnungBetrag
Pendlerpauschale200 × (20 × 0,30 + 15 × 0,38)2.340 €
Homeoffice-Pauschale20 × 6120 €
Fortbildung (Online-Kurs)1 Beleg380 €
Fachliteratur3 Bücher120 €
KontoführungsgebührPauschale16 €
Summe Werbungskosten2.976 €

Maria liegt mit 2.976 € deutlich über dem Pauschbetrag von 1.230 €. Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 32 %: rund 560 € im Jahr.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Werbungskosten und Sonderausgaben? Werbungskosten sind beruflich veranlasste Ausgaben (Arbeitsweg, Fortbildung). Sonderausgaben sind private, aber steuerlich geförderte Ausgaben (Krankenversicherung, Riester, Spenden). Beide reduzieren das zu versteuernde Einkommen, sind aber unterschiedlich zu behandeln.

Brauche ich für jeden Werbungskostenposten einen Beleg? Bei Pendlerpauschale und Homeoffice nein, die Plausibilität reicht. Bei Arbeitsmitteln, Fortbildungen, Fachliteratur und doppelter Haushaltsführung ja, Belege aufheben. Das Finanzamt kann sie nach Einreichen der Steuererklärung anfordern.

Wie weit zurück kann ich Werbungskosten geltend machen? Wer keine Steuererklärung abgeben muss (z. B. nur Lohneinkommen), hat 4 Jahre Zeit rückwirkend. 2026 kannst du also noch die Steuererklärungen für 2022, 2023, 2024 und 2025 einreichen.

Sind Versicherungen Werbungskosten? Berufsunfähigkeitsversicherung und ein Teil der Rentenversicherung: ja, anteilig. Eine reine Lebensversicherung: meistens nein. Die Krankenversicherung läuft als Sonderausgabe, nicht als Werbungskosten. Hier lohnt der Blick in die individuelle Police.

Was ist mit häuslichem Arbeitszimmer? Seit 2023 gilt: Wer ein echtes häusliches Arbeitszimmer hat (eigener Raum, ausschließlich beruflich genutzt), kann 1.260 € pauschal absetzen, alternativ die echten anteiligen Kosten. Diese Pauschale ist gegen die Homeoffice-Pauschale auswählbar, nicht zusätzlich kumulierbar.

Was, wenn mein Arbeitgeber mir die Werbungskosten erstattet? Dann sind sie für dich nicht absetzbar, weil dir kein eigener Aufwand entstanden ist. Erstattungen sind steuerfrei, mindern aber die Werbungskosten-Position in deiner Steuererklärung.

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Über den Autor

Alexander

Gründer von MyFinance

Alexander hat MyFinance gegründet, weil ihm verständliche, ehrliche Finanztools für deutsche Privatanleger gefehlt haben. Er beschäftigt sich seit über zehn Jahren mit Steuern, Geldanlage und Altersvorsorge und schreibt im Ratgeber über genau diese Themen: mit echten Zahlen, aktuellen Werten für das jeweilige Steuerjahr und ohne Verkaufsmaschen. Jeder Artikel wird gegen die offiziellen Rechtsgrundlagen geprüft.

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