Soli 2026 — wer zahlt noch wieviel Solidaritätszuschlag?
Seit 2021 zahlen 90 % der Steuerzahler keinen Soli mehr. Wer noch dran ist, was die Milderungszone bringt und wie viel das konkret kostet — mit Live-Rechner.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Soli überhaupt?
- Die drei Soli-Zonen ab 2021
- Zone 1: Freigrenze (kein Soli)
- Zone 2: Milderungszone (reduzierter Soli)
- Zone 3: Voller Soli (5,5 %)
- Live-Rechner: dein Soli 2026
- Wer zahlt 2026 noch Soli — und wie viel?
- Soli auf Kapitalerträge
- Wird der Soli 2026 weiter gesenkt oder abgeschafft?
- Zusammenfassung — wann zahlst du Soli?
Der Solidaritätszuschlag wurde 1991 nach der Wiedervereinigung eingeführt — als befristete Sonderabgabe. Aus „befristet" wurde dann „dauerhaft", bis 2021 endlich eine Reform kam. Heute ist der Soli für die allermeisten Arbeitnehmer kein Thema mehr. Aber wer mehr verdient, zahlt ihn weiterhin — wenn auch oft nicht in voller Höhe.
Was ist der Soli überhaupt?
Der Solidaritätszuschlag ist kein eigenständiger Steuersatz, sondern ein Aufschlag auf andere Steuern:
- 5,5 % der Lohn- oder Einkommensteuer
- 5,5 % der Kapitalertragsteuer (Abgeltungsteuer auf Zinsen/Dividenden)
- 5,5 % der Körperschaftsteuer (Unternehmen)
Wichtig: Der Soli läuft auf die Steuer, nicht auf das Einkommen. Wer 10.000 € Lohnsteuer zahlt, hätte regulär 550 € Soli — aber nur, wenn die Freigrenze überschritten wird.
Die drei Soli-Zonen ab 2021
Seit der Reform gibt es drei Zonen — abhängig von der Höhe deiner Lohn-/Einkommensteuer:
Zone 1: Freigrenze (kein Soli)
Wenn deine Lohnsteuer unter 20.350 €/Jahr (Single) bzw. 40.700 € (Verheiratete, Splitting) liegt, zahlst du null Soli.
Das entspricht 2026 grob:
- Single: Brutto bis ca. 73.500 € → kein Soli
- Verheiratete (Splitting): Brutto bis ca. 147.000 € → kein Soli
Heißt: Wer als Single 60.000 € verdient, zahlt null Soli. Wer 80.000 € verdient, zahlt einen reduzierten Soli (siehe Zone 2).
Zone 2: Milderungszone (reduzierter Soli)
Zwischen der Freigrenze und dem Punkt, ab dem voll Soli gezahlt wird, liegt die Milderungszone. Hier wird der Soli linear hochgefahren, damit es keinen brutalen Sprung gibt.
Konkret 2026:
- Single: Steuer ca. 20.350 € bis ca. 33.300 € → Milderungszone
- Das entspricht Brutto ca. 73.500 € bis ca. 105.000 €
In dieser Zone zahlst du z.B. bei 90.000 € Brutto/Single nur noch ca. 300-500 € Soli/Jahr statt der vollen 5,5 %.
Zone 3: Voller Soli (5,5 %)
Erst ab Brutto über ca. 105.000 € (Single) bzw. 210.000 € (Verheiratete) zahlst du den vollen Satz von 5,5 % deiner Lohnsteuer.
Live-Rechner: dein Soli 2026
Probier verschiedene Bruttos durch — der Rechner zeigt unten den genauen Soli-Anteil:
Geh mal von 60.000 → 75.000 → 90.000 → 110.000 — du siehst, wie der Soli erst bei 75k+ überhaupt relevant wird und dann progressiv anwächst.
Wer zahlt 2026 noch Soli — und wie viel?
Faustwerte für Singles, Steuerklasse I, gesetzlich versichert, ohne Kirchensteuer:
| Brutto/Jahr | Soli/Jahr | Anteil am Brutto |
|---|---|---|
| 50.000 € | 0 € | 0 % |
| 60.000 € | 0 € | 0 % |
| 73.500 € | 0 € | 0 % |
| 80.000 € | ca. 70 € | 0,09 % |
| 90.000 € | ca. 380 € | 0,42 % |
| 100.000 € | ca. 750 € | 0,75 % |
| 105.000 € | ca. 950 € | 0,90 % |
| 120.000 € | ca. 1.380 € | 1,15 % |
| 150.000 € | ca. 2.270 € | 1,51 % |
| 200.000 € | ca. 3.760 € | 1,88 % |
Bei Verheirateten mit Splitting verdoppeln sich die Schwellen — die Steuerklasse 3-Bezieher zahlen bis ca. 147.000 € Brutto null Soli.
Soli auf Kapitalerträge
Eine oft übersehene Falle: bei Kapitalerträgen (Zinsen, Dividenden, Kursgewinne über Sparerpauschbetrag) wird der Soli immer abgezogen — die Freigrenze gilt nicht.
- Sparerpauschbetrag 2026: 1.000 € (Single) / 2.000 € (Verheiratet)
- Darüber: 25 % Abgeltungsteuer + 5,5 % Soli darauf = 26,375 %
Wird der Soli 2026 weiter gesenkt oder abgeschafft?
Aktueller Stand 2026:
- Bundestag und Bundesrat haben keine weitere Senkung beschlossen
- Bundesverfassungsgericht prüft Klagen gegen die Beibehaltung — Urteil noch offen
- Die FDP hatte komplette Abschaffung gefordert, das ist 2026 nicht durchgekommen
Wahrscheinliche Szenarien:
- Status Quo bleibt (am wahrscheinlichsten 2026)
- Vollabschaffung durch Verfassungsgericht (Verfassungsklagen anhängig)
- Weitere Senkung der Freigrenze (eher unwahrscheinlich, da Aufkommen ~10-12 Mrd. €/Jahr für den Bund)
Zusammenfassung — wann zahlst du Soli?
| Du bist... | Brutto/Jahr | Soli? |
|---|---|---|
| Single | unter 73.500 € | ❌ Nein |
| Single | 73.500 - 105.000 € | 🟡 Reduziert (Milderungszone) |
| Single | über 105.000 € | ✅ Voll (5,5 %) |
| Verheiratet | unter 147.000 € | ❌ Nein |
| Verheiratet | 147.000 - 210.000 € | 🟡 Reduziert |
| Verheiratet | über 210.000 € | ✅ Voll |
| Wer auch immer | mit Kapitalerträgen über Pauschbetrag | ✅ Voll, immer |
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Häufige Fragen
Wofür wird der Soli heute eigentlich noch verwendet?
Er fließt seit Jahren in den allgemeinen Bundeshaushalt — also nicht mehr zweckgebunden für den „Aufbau Ost". Diese Zweckbindung wurde nie gesetzlich festgelegt; politisch wurde sie aber so kommuniziert. Heute sind es ca. 10-12 Mrd. €/Jahr Aufkommen für den Bund.
Bekomme ich den Soli zurück, wenn ich am Jahresende drunter lande?
Ja, automatisch. Wenn dein Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer + Soli einbehalten hat (z.B. weil du eine Steuerklasse mit hohem Vorabzug hast), wird das beim Jahresabschluss in der Steuererklärung gegengerechnet. Soli zu viel gezahlt = Soli zu viel zurück.
Werden Werbungskosten und Sonderausgaben beim Soli berücksichtigt?
Ja, indirekt. Sie senken deine Steuer-Bemessungsgrundlage → die Lohnsteuer sinkt → der Soli (5,5 % der Lohnsteuer) sinkt entsprechend. Ein 1.000 € höherer Werbungskostenabzug spart bei einem Spitzensteuersatz von 42 % nicht nur 420 € Steuer, sondern auch ca. 23 € Soli.
Lohnt sich Soli-Optimierung überhaupt?
Bei Brutto über 105.000 € ja — denn jede Steuerersparnis spart automatisch 5,5 % zusätzlichen Soli. Klassische Hebel: bAV, Werbungskosten, Spendenabzug, häusliches Arbeitszimmer. Bei Brutto unter 73.500 € (Single) ist Soli kein Thema mehr.
Was ist mit Selbstständigen?
Selbstständige zahlen den Soli auf die Einkommensteuer in ihrem Steuerbescheid — gleiche Freigrenze und Milderungszone wie bei Angestellten. Quartalsweise vorausgezahlt, am Jahresende abgeglichen.
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