ETFs gelten als einfach, transparent und kostengünstig. Doch wenn es um das Thema Steuern geht, wird es schnell kompliziert. Besonders die Vorabpauschale sorgt jedes Jahr für Verwirrung bei vielen Privatanlegern. In diesem Beitrag erfährst du, was es mit der Vorabbesteuerung auf sich hat, wie sie berechnet wird und worauf du als ETF-Anleger unbedingt achten solltest – auch wenn dein Broker dich nicht aktiv darauf hinweist.
Was ist die Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist eine besondere Form der Besteuerung, die in Deutschland seit 2018 für thesaurierende Fonds (z. B. ETFs) gilt. Sie soll sicherstellen, dass auch auf nicht ausgeschüttete Erträge eine Steuer gezahlt wird, selbst wenn kein Verkauf stattfindet.
Wichtig: Die Vorabpauschale wird – anders als viele glauben – nicht erhoben, wenn der ETF im Laufe des Jahres keine Wertsteigerung erzielt oder eine Ausschüttung erfolgt, die die Vorabpauschale "verbraucht".
Wie funktioniert die Berechnung der Vorabpauschale?
Die Berechnung erfolgt jedes Jahr im Januar für das vorangegangene Kalenderjahr und basiert auf folgenden Faktoren:
- Rücknahmepreis zum Jahresanfang des Fonds (NAV am 01.01.)
- Basiszins der Bundesbank (z. B. 2,55 % für 2024)
- Tatsächliche Wertentwicklung und Ausschüttungen
- Teilfreistellung je nach Fondsart (z. B. 30 % bei Aktienfonds)
Formel (vereinfacht):
Rücknahmepreis x Basiszins = Pauschaler Ertrag
Pauschaler Ertrag - Ausschüttung = Vorabpauschale
Vorabpauschale x steuerpflichtiger Anteil = Bemessungsgrundlage für die Steuer
Beispiel:
- ETF-Wert am 01.01.: 120 €
- Basiszins: 2,55 %
- Errechnete Pauschale: 3,06 €
- Abzgl. Teilfreistellung (30 %): 2,14 €
- Steuer (26,375 %): ca. 0,56 € pro Anteil
Wann wird die Vorabpauschale fällig?
Die Steuer auf die Vorabpauschale wird immer im Januar des Folgejahres fällig. Dein Broker zieht den Betrag automatisch von deinem Verrechnungskonto ein – aber nicht alle informieren dich aktiv darüber.
Wenn dein Verrechnungskonto nicht gedeckt ist, kann es sogar zu einem automatischen Verkauf von Fondsanteilen kommen, um die Steuerschuld zu begleichen.
Welche Fonds sind betroffen?
Die Vorabpauschale betrifft vor allem:
- Thesaurierende Fonds/ETFs (keine oder geringe Ausschüttung)
- Ausschüttende Fonds, wenn die Ausschüttung geringer als die Pauschale ist
Nicht betroffen sind:
- Fonds, die im Kalenderjahr Verluste gemacht haben
- Fonds, die mehr ausschütten als die berechnete Pauschale
Tipps für Anleger
- Freibetrag ausschöpfen: Nutze deinen Sparerpauschbetrag (1.000 € bzw. 2.000 € bei Ehepaaren), um Vorabpauschalen steuerfrei zu stellen.
- Verrechnungskonto im Blick behalten: Achte darauf, dass dein Brokerkonto zum Jahreswechsel gedeckt ist.
- Steuerbescheinigung prüfen: Kontrolliere im Frühjahr, ob die Steuer richtig abgeführt wurde und ob du ggf. in der Steuererklärung etwas zurückbekommst.
- Thesaurierer vs. Ausschütter vergleichen: Für manche Anleger kann ein ausschüttender ETF steuerlich einfacher zu handhaben sein.
- Nicht von der Steuer abschrecken lassen: Die Vorabpauschale ist meist gering und kein Grund, ETFs zu meiden – aber du solltest sie verstehen.
Fazit: Dein Broker erklärt es dir nicht – aber du solltest es wissen
Die Vorabpauschale ist kein Hexenwerk, aber sie kann dich überraschen, wenn du unvorbereitet bist. Leider klären viele Broker nicht proaktiv darüber auf – umso wichtiger ist es, dass du selbst Bescheid weißt.
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